AGB


Die im Folgenden genannten „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bilden die vom Gesetzgeber geforderte rechtliche Grundlage für unsere Dienstleistungen und Arbeiten. Transparenz liegt mir, Luise Stass von lu design am Herzen. Das „Kleingedruckte“ dient deshalb hauptsächlich Ihrer Sicherheit. Ich möchte, dass Sie alle Informationen bekommen, die für Sie wichtig sind. Und wenn dennoch Fragen offen bleiben, dann freue ich mich über ein persönliches, klärendes Gespräch.
Ich bin happy, wenn auch Sie happy sind!

1. Urheberschutz und Nutzungsrechte

1.1 Der lu design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

1.2 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von lu design sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3 Ohne Zustimmung durch lu design dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werks – ist unzulässig.

1.4 Die Werke von lu design dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.

1.5 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung durch lu design.

1.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, bedarf der Einwilligung durch lu design.

1.7 Über den Umfang der Nutzung steht lu design ein Auskunftsanspruch zu.

1.8. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Fall der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei lu design.

2. Honorar

2.1 Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Designer (BDG), der Allianz Deutscher Designer (AGD) und dem Gesamtverband Deutscher Werbeagenturen (GWA).

2.2 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

2.3 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

2.4 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind 7 Tage ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum als einen Monat, so kann der Designer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von lu design verfügbar sein. Ebenfalls kann lu design, insbesondere bei größeren Projekten Vorschüsse geltend machen, sofern dieses zur Deckung ihres Aufwandes notwendig ist. 

2.5 Ausfallhonorar: Wenn eine Buchung kurzfristig abgesagt wird, ist ein Ausfallhonorar zu zahlen (50% bei einer Absage bis zu einer Woche vor Buchungsbeginn, 75% bei einer Absage unter einer Woche vor Buchungsbeginn).

3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

3.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

3.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.

3.3 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zug der Nutzungsdurchführung (Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt lu design nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.

3.4 Soweit lu design auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter lu design von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

3.5 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. 

4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

4.1 An den Arbeiten von lu design werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

4.2 Die Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Vertreters.

5. Korrektur und Produktionsüberwachung

5.1 Vor Produktionsbeginn sind lu design Korrekturmuster vorzulegen.

5.2 Die Produktion wird von lu design nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist lu design ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

6. Haftung

6.1 Eine Haftung für die Wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von lu design nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber/Verwerter verpflichtet sich, die für das Internet und den Rechtsverkehr einschlägigen Vorschriften und Gesetze zu beachten, insbesondere die gesetzlichen Vorschriften des geänderten BGBs sowie des Urhebergesetzes. Des weiteren hat der Auftraggeber/Verwerter zu gewährleisten, dass seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
lu design überprüft keine Inhalte des Kunden, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Der Auftraggeber/Verwerter versichert beispielsweise, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber/Verwerter erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält lu design sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren, der Auftraggeber/Verwerter ist gegenüber lu design dennoch leistungspflichtig. Der Auftraggeber/Verwerter erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, welche lu design zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Auftraggeber/Verwerter hält lu design bezüglich Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.

6.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Ebenso ist er mit der Genehmigung der Arbeiten für alle von ihm, über seine Zugangskennung, von Dritten oder von lu design im Auftrag erstellten und publizierten Inhalte selbst verantwortlich.
Der Auftraggeber/Verwerter stellt lu design von jeglicher Haftung für den Inhalt der Daten gegenüber Dritten frei. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch lu design findet nicht statt.
Bei Printprojekten empfiehlt lu design dem Auftraggeber/Verwerter einen „Proof“ oder einen „Andruck“ vornehmen zu lassen, dessen Kosten gesondert von der beauftragten Druckerei berechnet wird. Wird dies nicht vom Auftraggeber/Verwerter gewünscht, kann lu design nicht für 100%ige Farbgenauigkeit garantieren.

6.3 Soweit lu design auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

6.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an lu design, stellt er das Designstudio von der Haftung frei.

6.5 Luise Stass von lu design verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Arbeitsdaten etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

6.6 Sofern lu design notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. lu design haftet für seine Erfüllungsgehilfen nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit und für ihre Verrichtungsgehilfen nur nach §831 BGB.

6.7 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6.8 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen, Reinzeichnungen, Texten und elektronischen Dokumenten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Bei elektronischen Dokumenten gilt ein von lu design bestimmtes technisches System als Referenzsystem für die Verbindlichkeit der Darstellung.

7.6 Für die wettbewerbs -und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet lu design nicht.

7.7 Beanstandungen – gleich welcher Art – sind innerhalb einer Woche nach Ablieferung des Werks schriftlich bei lu design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

7. Belegexemplare

Von vervielfältigten Werken sind lu design (je nach Auflage) bis zu fünf ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die lu design auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.

Gestaltungsfreiheit

8.1 Für lu design besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

8.2 Die lu design überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von lu design.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.


KSV Abgaben

Bitte beachten Sie, daß bei jeder Beauftragung eine künstlerischen, kreativen Leistung eine gesetzliche Abgabepflicht bei der Künstlersozialversicherung (KSV) bestehen kann. Dies ist unabhängig davon, ob der Kreative selbst bei der KSK versichert ist. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/wer-ist-abgabepflichtig.html